Produktbeschreibung
Der Zusatzgriff 3VA9877-0GC01 ist ein Standardzubehörteil für Türkupplungsdrehantriebe an Leistungsschaltern der Siemens 3VA-Serie. Der Griff ermöglicht die sichere und ergonomische Bedienung von 3VA57, 3VA58, 3VA59, 3VA67, 3VA68 und 3VA69 Schaltern mit Drehantrieb-Kupplung. Das Zubehörteil wiegt 0,98 kg und ist in einer kompakten Verpackung von 124 × 139 × 30 mm erhältlich. Der Zusatzgriff erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 1. Oktober 2021 und ist damit für den Einsatz in modernen Schaltschränken zertifiziert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Niederspannungsverteilungen in Schaltanlagen sowie Bedienungsplätze in dezentralen Steuerschränken, wo häufiges Schalten erforderlich ist. Besonders in Anlagen mit erschwerten Zugangsbedingungen oder bei Schaltaufgaben mit erhöhten Sicherheitsanforderungen bietet der Zusatzgriff eine verbesserte Handhabung gegenüber Standard-Betätigungsorganen. Der Griff kann als Austauschteil oder als Ergänzung zu bestehenden 3VA-Systemen ohne zusätzliche Installationsarbeiten montiert werden. Eine Lieferzeit von drei Tagen gewährleistet schnelle Verfügbarkeit für Wartung und Instandhaltung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,9800 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
124,00 × 139,00 × 30,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
124,00 x 139,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,98 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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