Mehrwertsteuerbefreiung für Solar- und Photovoltaik
Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
In unserem Shop haben wir die Mehrwertsteuerbefreiung wie folgt umgesetzt:
Steuer Switcher: Mit dem integrierten Switcher kann die Mehrwertsteuerbefreiung je nach Bedarf aktiviert oder deaktiviert werden.
Prüfung von Rechnungs- und Lieferadresse: Im Bestellprozess wird überprüft, ob Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland oder Österreich liegen. Bei Nichterfüllung wird die Mehrwertsteuerbefreiung automatisch deaktiviert und blockiert.
Bestätigungs-Checkbox: Im Bestellabschluss wird eine Checkbox eingeblendet, über die bestätigt werden kann, dass die Bedingungen für die Mehrwertsteuerbefreiung erfüllt sind.
0% USt. Sticker: Produkte, die für die Mehrwertsteuerbefreiung qualifiziert sind, werden mit einem deutlich sichtbaren "0% USt." Sticker versehen.
