Produktbeschreibung
Die Wellenabstützung 3VA9877-0GA80 ist ein Zubehörteil für Niederspannungsschalter der Siemens-Baureihen 3VA57, 3VA58, 3VA59 sowie 3VA67, 3VA68 und 3VA69. Das Komponente dient der mechanischen Abstützung und Stabilisierung der Schaltgeräte auf der Hutschiene und reduziert Vibrationen während des Schaltbetriebs. Die Wellenabstützung ist aus metallischen Materialien gefertigt und erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (konform seit 01.10.2021). Das Nettogewicht beträgt 0,66 kg, die Verpackungsabmessungen sind 124 mm × 139 mm × 30 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Montage in Schaltschränken für Industrieanlagen, Maschinensteuerungen und Verpackungsmaschinen, wo mehrere Niederspannungsschalter nebeneinander auf einer Hutschiene installiert sind. Besonders in Betrieben mit erhöhten Vibrationen oder bei langen Schaltschrankrücken trägt die Wellenabstützung zu einer stabilen Anordnung bei.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu freien Hutschienenmontagen verhindert die Wellenabstützung ein Durchhängen oder Verbiegung der Schiene bei mehreren schweren Schaltern. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 3 Tage; das Zubehörteil wird einzeln verpackt und ist sofort einsatzbereit.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,6600 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
124,00 × 139,00 × 30,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
124,00 x 139,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,66 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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