Produktbeschreibung
Der Zusatzgriff 3VA9877-0GC05 ist ein Zubehörteil für den Türkupplungsdrehantrieb NOT-HALT an Niederspannungsschaltern der Baureihe Siemens 3VA. Der Griff ermöglicht eine ergonomische Bedienung und sichere Auslösung der Nothaltsicherheit an den Schaltertypen 3VA57, 3VA58, 3VA59 sowie 3VA67, 3VA68 und 3VA69. Das Zubehörteil ist gemäß RoHS-Richtlinie reguliert und erfüllt seit dem 1. Oktober 2021 alle Stoffbeschränkungsanforderungen. Das Nettogewicht beträgt 1,0 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 124 × 139 × 30 mm. Die Lieferzeit liegt in der Regel bei drei Werktagen. Der Griff wird in Schaltschränken für Verpackungsmaschinen, Förderanlagen und Automatisierungssystemen eingebaut, wo NOT-HALT-Funktionen vorgeschrieben sind. Auch in Industrielüftungsanlagen und Antriebssteuerungen kommt das Zubehör zum Einsatz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einer reinen Schaltbetätigung bietet der Drehantrieb mit Zusatzgriff eine deutlich schnellere und sicherere Notfallabschaltung mit großer Bedienoberfläche. Die Installation erfolgt direkt auf dem NOT-HALT-Drehantrieb des entsprechenden Siemens-Schalters ohne zusätzliche Werkzeuge.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,0000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
124,00 × 139,00 × 30,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
124,00 x 139,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
1,00 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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