Produktbeschreibung
Die Verlängerungswelle 8UC6 ist ein Originalersatzteil für den Drehantrieb 8UC6 von Siemens und ermöglicht die mechanische Kupplung von Antriebseinheit und Schaltorgan über größere Entfernungen. Die Welle besitzt eine Länge von 600 mm und einen quadratischen Querschnitt von 6×6 mm, was die Kompatibilität mit den Anschlussbohrungen des 8UC6-Systems gewährleistet. Das Nettogewicht liegt bei 0,136 kg, die Verpackungsmaße betragen 530×8×8 mm. Das Material erfüllt die RoHS-Richtlinie vollständig und unterliegt REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Verlängerung von Antriebswellen in Schaltanlagenverteilern, wenn der Drehantrieb räumlich versetzt vom Schaltgerät montiert werden muss, etwa in großflächigen Verteileranlagen oder bei nachträglicher Umrüstung von Schaltschränken. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Erhaltung von Bestandsanlagen, in denen eine längere Kraftübertragung zwischen Motor und Schalterachse erforderlich wird. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig drei Tage. Siemens bietet für die 8UC6-Serie umfassendes Zubehör zur flexiblen Antriebskonfiguration.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1360 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1360 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
53,00 × 0,80 × 0,80 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000916 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
530,00 x 8,00 x 8,00 mm |
| Nettogewicht |
0,136 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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