Produktbeschreibung
Die Verlängerungswelle 8UC6 ist ein Ersatzteil für den Drehantrieb 8UC6 und dient zur Erweiterung oder zum Austausch der Antriebswelle in Schaltanlagen. Mit einer Länge von 300 mm und einem Querschnitt von 12 x 12 mm ist die Welle präzise dimensioniert für die mechanische Kopplung des Antriebsmotors mit dem Schaltwerk. Das Nettogewicht beträgt 0,316 kg, die Verpackungsmaße sind 300 x 12 x 12 mm. Das Ersatzteil erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den REACH-Informationspflichten gemäß aktueller Kandidatenliste. Es wird als Einzelstück geliefert und ist in der Regel innerhalb von 3 Tagen verfügbar.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch verschlissener Wellen in bestehenden 8UC6-Drehantrieben sowie die Anpassung der Wellenlänge bei Schaltschrankumbauten und Modernisierungen von Niederspannungsschaltgeräten. Die Welle kann auch zur Verlängerung des Antriebswegs bei räumlichen Engpässen im Schaltschrank verwendet werden. Das Qualitätsmerkmal liegt in der genauen Fertigungstoleranz des 12 x 12 mm Profils, die eine sichere und verschleißfreie Kuppelung mit dem Schaltwerk gewährleistet. Bestellen Sie die Verlängerungswelle als Original-Siemens-Ersatzteil, um Kompatibilität und Betriebssicherheit zu sichern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3160 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3160 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
30,00 × 1,20 × 1,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000916 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
300,00 x 12,00 x 12,00 mm |
| Nettogewicht |
0,316 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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