Produktbeschreibung
Die Verlängerungswelle 8UC6035 ist ein Originalersatzteil für den Drehantrieb 8UC6 und verlängert die Antriebswelle um 300 mm. Das Bauteil verfügt über ein Querschnittsprofil von 12×12 mm und ist gehärtet, um Verschleiß und Verformung unter Betriebslast zu minimieren. Das Nettogewicht beträgt 0,323 kg, die Gesamtlänge 300 mm. Die Welle erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den REACH-Informationspflichten gemäß aktueller Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verlängerung von Schaltantrieben in Schaltschränken, wenn die Betätigungswelle des Trennschalters oder Lasttrennschalters einen größeren Abstand überbrücken muss, sowie der Einsatz in Umspannwerken und Verteileranlagen. In Industrieantrieben mit mehreren hintereinanderliegenden Schaltgeräten ermöglicht die Verlängerungswelle eine zentralisierte Handkurbel-Betätigung. Die gehärtete Ausführung unterscheidet sich von ungefederten Standardwellen durch erhöhte Dauerfestigkeit und Resistenz gegen Torsionsbelastung. Bei Bedarf von längeren oder kürzeren Varianten sind alternative Wellenlängen im Siemens-Programm verfügbar. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 10 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3230 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3230 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
30,00 × 1,00 × 1,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000916 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
300,00 x 10,00 x 12,00 mm |
| Nettogewicht |
0,323 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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