Produktbeschreibung
Die Verlängerungswelle 8UC6 ist ein Originalersatzteil für Drehantriebe der Baureihe 8UC6 von Siemens. Die Welle hat eine Länge von 600 mm und einen quadratischen Querschnitt von 12x12 mm, was eine sichere Kraftübertragung auf Schaltmechanismen gewährleistet. Das Teil wird aus Stahl gefertigt und ist für den zyklischen Betrieb in Schaltanlagen ausgelegt.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Reparatur und Wartung von motorischen Schaltantrieben in Niederspannungsverteilern sowie in der Automatisierung von Schaltschrank-Betätigungen. In der Prozesstechnik wird die Welle bei der Instandhaltung von Fernbedienungsantrieben für Lasttrennschalter und Drehschalter benötigt. Das Ersatzteil ermöglicht die schnelle Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit bei Verschleiß oder Beschädigung der ursprünglichen Welle. Die Montage erfolgt werkzeuglos durch Steckverbindung an die Antriebseinheit. Das Nettogewicht beträgt 0,628 kg; die Verpackungsmaße sind 540 x 13 x 13 mm. Die Lieferzeit liegt im Regelfall bei 3 Arbeitstagen. RoHS-konform und REACH-relevant gemäß aktueller Kandidatenliste.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6280 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6280 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
54,00 × 1,30 × 1,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000916 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
540,00 x 13,00 x 13,00 mm |
| Nettogewicht |
0,628 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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