Produktbeschreibung
Das Steckteil Typ 1 L-N 5SD7418-1 ist eine Ersatzelektronik für den Blitzstromableiter 5SD741 und dient dem Schutz von Phase-Nullleiter-Stromkreisen gegen Überspannungen und Blitzströme. Die Komponente erfüllt die Anforderungsklasse B und ist für eine Bemessungsspannung von 350 V ausgelegt, wodurch sie in europäischen Energieverteilsystemen einsetzbar ist. Das Steckteil ist 1-polig ausgeführt und nutzt das modulare Steckprinzip des 5SD741-Ableitersystems, was einen schnellen und werkzeugfreien Austausch ermöglicht. Die Gesamtabmessungen betragen 41 × 95 × 82 mm, das Nettogewicht liegt bei 271 g.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Blitzschutz von Niederspannungsverteilern in landwirtschaftlichen Anlagen, die Überspannungsschutz-Ergänzung in Schalttafeln von Windkraftanlagen sowie die Sicherung von Steuerstromkreisen in Industriegebäuden mit erhöhter Blitzaktivität. Das Steckteil wird als Einzelteil geliefert und ist RoHS-konform.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu integrierten Ableitern bietet das Steckprinzip maximale Flexibilität bei der Auswahl von Schutzklassen und ermöglicht einfache Austausch- und Nachrüstvorgänge ohne Neuverkabelung bestehender Anlagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2710 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
41,00 × 95,00 × 82,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002496 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
41,00 x 95,00 x 82,00 mm |
| Nettogewicht |
0,271 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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