Produktbeschreibung
Das Steckteil B/T1/I 350V N-PE ist eine Typ-1-Schutzkomponente der Anforderungsklasse B für die Installation in Kombi-Ableitern und Blitzstromableitern der Serie 5SD744 und 5SD741. Die Nennspannung beträgt 350 V und ist für die 1-polige Ausführung in der Konfiguration N-PE (Neutralleiter – Schutzerde) ausgelegt. Das Steckteil wird als Ersatz- oder Austauschteil für bestehende Überspannungsschutz-Anlagen verwendet.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Absicherung von Energieverteilern gegen Blitzimpulse und Überspannungsereignisse sowie der Schutz empfindlicher Steuerungsanlagen in Schaltschränken mit extern angebrachten Blitzableitern. In Photovoltaik-Anlagen und Telekommunikations-Verteilstellen fungiert das Steckteil als austauschbares Verschleißteil nach einem Blitzschlag oder bei Überlastung des Ableitersystems. Das Produkt unterliegt der RoHS-Richtlinie und ist REACH-konform. Die kompakte Bauform (41 × 95 × 82 mm) ermöglicht den Einbau in enge Montagebereiche von Schaltschränken. Als reines Steckbauteil ist kein Werkzeug für den Austausch erforderlich – die Integration erfolgt direkt in die Stecker-Buchse des entsprechenden Ableiters.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2250 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
41,00 × 95,00 × 82,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002496 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
41,00 x 95,00 x 82,00 mm |
| Nettogewicht |
0,225 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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