Produktbeschreibung
Das Steckteil T1/T2 N-PE ist ein Ersatzteil für Überspannungsschutzmodule der Baureihe 5SD7414 von Siemens und dient zur Nachrüstung oder zum Austausch verschlissener Komponenten in Niederspannungsverteilern. Die Nennspannung beträgt 240 V AC, die Bemessungsspannung (Uc) 264 V AC. Das Steckteil ist für eine Ableitstromstärke (IIMP) von 50 kA ausgelegt und bietet damit Schutz vor transienten Überspannungen in Energieversorgungsanlagen. Es verbindet den Schutzleiter (PE) mit dem Neutralleiter (N) und wird ausschließlich in Kombination mit dem Schutzgerät 5SD7414-2 oder 5SD7414-3 verwendet.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Blitz- und Überspannungsabsicherung von Stromversorgungsleitungen in Schaltschränken für Maschinenbau, Automatisierungssysteme und Gebäudetechnik. Eine weitere Anwendung liegt in der Nachrüstung älterer Schaltanlagen zur Verbesserung des Überspannungsschutzes nach DIN EN 61643-11. Das Steckteil wird werkzeuglos in die entsprechende Fassung des 5SD7414-Moduls eingesteckt und benötigt keine zusätzliche Verdrahtung. Siemens bietet für dieses Zubehörteil eine Regel-Lieferzeit von 20 Tagen und gewährleistet die Einhaltung aller geltenden RoHS- und REACH-Anforderungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0990 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
113,00 × 29,00 × 82,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002496 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
113,00 x 29,00 x 82,00 mm |
| Nettogewicht |
0,099 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.05.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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