Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.3 ist ein Zubehörteil für die Siemens-Leistungsschalter der Serie 3VA61 und 3VA62. Sie dient zur Verschraubung von Rundleitern und verfügt über einen integrierten Hilfsleiter-Spannungsabgriff für die Messwerterfassung. Das Set enthält drei Anschlussklemmen und ist für Leiterquerschnitte von 14 AWG bis 1/0 AWG ausgelegt. Die Klemmen ermöglichen eine sichere und wiederholbare Verdrahtung ohne zusätzliche Adapter. Der Spannungsabgriff erlaubt es, Messspannungen parallel zur Hauptschaltung abzuleiten — ein wichtiges Merkmal für die Integration in Steuerstromkreise von Verteilern und Schaltanlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Aufwertung bestehender 3VA61/62-Installationen mit Messfunktionen sowie der Austausch verschlissener Anschlussklemmen in Hochlast-Schaltschränken. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Umrüstung von älteren Leistungsschaltern auf erweiterte Überwachungsfunktionen mit dezentraler Spannungsmessung. Die Anschlussklemmen sind RoHS-konform und unterliegen den EU-Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte. Mit einer Lieferzeit von nur drei Tagen bietet sich das Set als Notfall-Ersatzteil an.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1120 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1120 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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12,00 × 17,00 × 1,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 170,00 x 15,00 mm |
| Nettogewicht |
0,112 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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