Produktbeschreibung
Die Isolationsplatte verbreitert ist Zubehör für Siemens-Leistungsschalter der Reihen 3VA53, 3VA54, 3VA63 und 3VA64. Die 3-polige Ausführung bietet eine verbreiterte Isolationsfläche zur Erhöhung der Schaltfelddicke und zur verbesserten Isolationseigenschaft in Schaltschränken und Verteiler-anlagen. Das Zubehörteil wird als Einzelstück (1 St.) geliefert und fügt sich konstruktiv zwischen Schalter und Montageträger ein. Die Isolationsplatte ist nach RoHS-Richtlinie konform (seit 01.01.2016) und unterliegt den aktuellen Stoffbeschränkungen gemäß REACH Art. 33.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Schaltschränke und Verteiler in Niederspannungsanlagen, wo zusätzliche Isolation und räumliche Abstände zwischen Schaltgeräten oder zur Hutschiene notwendig sind. Auch in beengten Montagesituationen oder bei Anforderungen an erhöhte Isolationsstrecken wird die verbreiterte Platte eingesetzt. Die Verpackungsmaße betragen 260 × 205 × 40 mm bei einem Nettogewicht von 0,12 kg. Lieferzeit: 3 Tage. Die Isolationsplatte ist Standardzubehör und sollte nur zusammen mit den kompatiblen Schalter-Typvarianten bestellt werden, um vollständige Montage-kompatibilität zu gewährleisten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1200 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
260,00 × 205,00 × 40,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
260,00 x 205,00 x 40,00 mm |
| Nettogewicht |
0,12 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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