Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA3.1 ist Originalzubehör für Siemens-Leistungsschalter der Baureihen 3VA55 und 3VA65. Die Klemme verbindet bis zu 2 Kabel mit Querschnitten von 4/0 bis 600 kcmil und ist mit einem integrierten Hilfsleiter-Spannungsabgriff ausgestattet. Das Lieferumfang umfasst 3 Stück. Die TA3.1 ermöglicht die fehlerfreie Verdrahtung von Mehrleiter-Kabeln im Schaltschrankbau und sichert gleichzeitig den Zugang zu Hilfsspannungen für Steuerkreise. Das Anschlusssystem ist für Industrial-Stromkreise in Verteilanlangen ausgelegt und reduziert die Montagezeit gegenüber Einzelklemmen erheblich.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Niederspannungsverteilungen in Gebäuden, Kraftwerken und Industrieanlagen, wo mehrphasige Hauptströme mit Steuerstromkreisen koordiniert werden müssen. Eine häufige Anwendung ist die Anbindung von Schaltschrankversorgungen mit Spannungsabgriff für SPS-Module und Signalverarbeitung. Die Mengenpackung von 3 Stück eignet sich für Schaltschrankbauer und Instandhalter, die mehrere baugleiche Leistungsschalter versorgen. Mit RoHS-Zertifizierung seit 2019 und voller REACH-Konformität erfüllt die Klemme aktuelle Umweltstandards.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,1930 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
1,193 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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