Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.0 ist ein Zubehörteil für die 3VA51 Leistungsschalterserie von Siemens. Die Klemmen ermöglichen den sicheren Anschluss von Rundleitern mit Querschnitten zwischen 14 und 8 AWG (American Wire Gauge) an die Klemmenleisten des Schalters. Das 4er-Set ist speziell für Mehrpolanlagen oder zum Austausch verschlissener Klemmen konzipiert. Die Konstruktion gewährleistet einen elektrischen Kontakt und verhindert Verdrehung oder Verrutschen des Leiters unter Betriebsbedingungen. Das Zubehör erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 01.01.2016 und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (2012/19/EU).
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Ersatzteilversorgung bei Wartungsarbeiten an Niederspannungsverteilern, der Aufbau von drei- und vierphasigen Schaltschränken sowie die Nachbestückung von Steuerverteilern in industriellen Anlagen. Das Set ermöglicht schnelle Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen ohne lange Ausfallzeiten. Bei größeren Anlagen oder mehrpoligen Schaltanordnungen kann ein zusätzliches Set notwendig sein.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0630 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0630 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,00 × 10,00 × 2,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 100,00 x 22,00 mm |
| Nettogewicht |
0,063 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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