Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA1.3 ist eine Spannungsabgriff-Anschlusskomponente für Siemens 3VA-Lasttrennschalter der Serie 3VA52. Sie ermöglicht den Anschluss von Rundleitern mit Querschnitten von 14 AWG bis 1/0 und verfügt über einen integrierten Hilfsleiterspannungsabgriff für die parallele Stromversorgung von Steuerkreisen und Messelementen. Das Zubehörset besteht aus drei Klemmeneinheiten und wird werkzeugleicht montiert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Schaltschrankkonfigurationen in Verteileranlagen, Steuerstromkreis-Verdrahtung in Niederspannungsverteilern sowie Sensorversorgungen in Maschinensteuerungen, wo ein dedizierter Hilfsspannungsabgriff erforderlich ist. Die Klemmen entsprechen den gültigen RoHS-Richtlinien (seit 09.04.2019) und unterliegen den REACH-Informationspflichten.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu separaten Spannungsabgriffen reduziert die integrierte Lösung die Anzahl der benötigten Komponenten und vereinfacht die Schaltschrank-Verdrahtung erheblich. Die Lieferzeit beträgt in der Regel drei Tage. Lieferumfang: 3 Stück Rundleiteranschlussklemmen TA1.3 mit Spannungsabgriff.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1170 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
170,00 × 120,00 × 30,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
170,00 x 120,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,117 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 09.04.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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