Produktbeschreibung
Die Prismenklemme 3NP1941-1BB10 ist Zubehör für Sicherungs-Lasttrennschalter der Baureihe 3NP1 und dient der sicheren Verdrahtung von Hauptstromkreisen in Niederspannungsverteilern. Sie ist für Leiterquerschnitte von 70 bis 150 mm² ausgelegt und wird in Baugröße NH1 verwendet. Die 1-polige Ausführung mit Flachanschluss ermöglicht eine Kontaktierung in Schaltschränken und Verteilerblöcken. Das Anschlussverfahren über Flachkontakte gewährleistet niedrige Übergangswiderstände und sichere Stromüberleitung unter Last.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Hauptleitungs-Verdrahtung in Photovoltaik-Wechselrichtern, die Anbindung von Stromverteilblöcken in Schaltanlagen sowie die Absicherung von Verteilerstationen in Industrieanlagen. Die Prismenklemme ist als Einzelklemme lieferbar und lässt sich modular in bestehende 3NP1-Schaltgeräte integrieren. Siemens bietet diese Komponente unter RoHS-Konformität an, was die Einhaltung europäischer Umweltstandards sicherstellt. Das Gewicht von knapp 107 Gramm ermöglicht einfache Handhabung beim Einbau in Schaltschränke.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1070 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1070 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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15,90 × 12,60 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
159,00 x 126,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,107 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Blei CAS-Nr. 7439-92-1 > 0,1 % (w / w) |
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