Produktbeschreibung
Die Prismenklemme 3NP1961-1BB10 ist ein Zubehörteil für Sicherungs-Lasttrennschalter der Serie 3NP1 und dient der Kontaktierung großflächiger Leiterquerschnitte. Die Klemme ist ausgelegt für Querschnitte von 150 bis 300 mm² und verfügt über einen Flachanschluss, der eine sichere Verbindung zu den Kontaktsystemen der Baugröße NH3 gewährleistet. Die 1-polige Ausführung ermöglicht den Anschluss einer Phase oder eines Neutralleiters in Niederspannungsverteilern. Das Nettogewicht beträgt 0,272 kg, die Verpackung erfolgt einzeln. Die Prismenklemme ist RoHS-konform und unterliegt den Rücknahmepflichten der Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Verdrahtung von Industrieverteileranlagen mit hohen Strombelastungen, Schaltschränken für Produktionsmaschinen sowie Energieverteilern in Automatisierungsanlagen. Sie wird auch bei der Anbindung von Transformatoren und Stromschienen-Systemen eingesetzt. Die Prismenklemme ergänzt den NH3-Sicherungs-Lasttrennschalter als Original-Zubehör und garantiert damit volles Schaltvertrauen ohne Adapter oder Fremdzubehör. Die Lieferfrist beträgt regulär 3 Tage. Für größere oder kleinere Querschnitte stehen andere Prismenklemmen-Baureihen zur Verfügung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2720 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2720 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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14,70 × 11,90 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
147,00 x 119,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,272 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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