Produktbeschreibung
Die Prismenklemme 3NP1931-1BB10 ist ein Zubehörteil für Sicherungs-Lasttrennschalter der Serie 3NP1 und dient der Kontaktierung von Außenleitern in Niederspannungsverteilern. Die Klemme ist ausgelegt für Leiterquerschnitte von 16 bis 95 mm² und besitzt einen Flachanschluss zur sicheren Verbindung mit der Baugröße NH00. Als 1-polige Ausführung verbindet sie einen einzelnen Leiter zwischen dem Schalter und dem Verteilernetz. Das Zubehörteil erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den aktuellen REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Sicherungs-Lasttrennschaltern in Niederspannungshauptverteilern (NHVA) sowie die Schaltschrankbestückung in Produktionsstätten und Industrie-Umspannstationen. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Nachrüstung oder der Austausch von Kontaktsystemen in bestehenden Schaltanlagen, wo die Prismenklemme eine sichere und wartungsgerechte Alternative zu angelöteten oder verschraubten Kontakten bietet.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu flexiblen Anschlussleitungen bietet die Prismenklemme mit ihrem Flachanschluss eine vibrations- und korrosionsfeste Dauerkontaktierung für stationäre Verteilinstallationen. Lieferumfang: 1 Klemme pro Mengeneinheit.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0440 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0440 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
23,00 × 11,80 × 15,90 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
230,00 x 118,00 x 159,00 mm |
| Nettogewicht |
0,044 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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