Produktbeschreibung
Der Bypass-Bausatz 3RW5954-0BT00 ist ein Zubehörteil für die Sanftstarter der Baureihe 3RW55/52 in Baugröße 4. Der Bausatz ist für Bemessungsströme von 370 A bis 570 A ausgelegt und dient dazu, nach Abschluss der Hochfahrphase des Sanftstarters die angeschlossene Last direkt über Leistungskontaktoren zu verschalten. Dies reduziert Energieverluste während des stationären Betriebs erheblich. Der Bypass-Bausatz wird in den 3RW55/52-Sanftstarter integriert und ist damit ein Standardbestandteil für Anwendungen mit hohen Anforderungen an Energieeffizienz. Das Ersatzteil wird in kompakten Abmessungen von 80 × 73 × 53 mm geliefert und wiegt 0,495 kg.
Anwendungsbereiche
In Schaltschränken für Pumpenantriebe in der Wasserwirtschaft ermöglicht der Bypass signifikante Energieeinsparungen durch das Abschalten der thyristorgesteuerten Phase nach dem Sanftanlauf. Ähnlich wird das Bauteil bei Verpackungsmaschinen und Förderantrieben eingesetzt, um Verlustleistung während des Nennlasten-Dauerlaufs zu minimieren. Der Bausatz ist RoHS-konform seit 15.02.2018 und unterliegt der europäischen Elektroschrott-Rücknahmepflicht. Für den Einsatz in größeren oder kleineren Stromstärkenbereichen stehen alternative Baugröße-Bausätze zur Verfügung, die identisch konstruiert sind.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4950 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4950 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,00 × 7,30 × 5,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 73,00 x 53,00 mm |
| Nettogewicht |
0,495 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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