Produktbeschreibung
Der Bypass-Bausatz 3RW5954-0BP00 ist ein Ersatzteil für Sanftstarter der Serie 3RW55/52 in Baugröße 4 und deckt Stromstärken von 210 bis 315 A ab. Der Bausatz ermöglicht die Umschaltung der Motorversorgung von der kontrollierten Sanftanlauf-Rampe auf den direkten Netzanschluss, wodurch nach erfolgreichem Hochfahren des Motors eine thermische Entlastung des Sanftstarters erreicht wird. Das Bypass-Relais schaltet bei Erreichen der eingestellten Hochlaufgeschwindigkeit zu und verringert dadurch die Wärmeverluste im Starter während des kontinuierlichen Betriebs. Der Bausatz ist werkstoffgerecht für Niederspannungsschaltschränke konzipiert und erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit Februar 2018.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Modernisierung bestehender Sanftstarter-Installationen in Pumpenantrieben, Lüftern und Kompressoren mittlerer bis großer Leistung, wo lange Hochfahrtszeiten die Thermik des Starters belasten. Der Bausatz wird direkt in den Schaltschrank des 3RW55/52 BG4 integriert und ersetzt oder ergänzt die vorhandene Bypass-Elektronik. Versand erfolgt nach Standardlieferzeit, Nettogewicht beträgt 0,12 kg.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,10 × 7,30 × 5,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
81,00 x 73,00 x 53,00 mm |
| Nettogewicht |
0,12 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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