Produktbeschreibung
Das Gehäuseunterteil 3RW5954-0GB00 ist ein Ersatzteil für die Sanftstarter der Baureihe 3RW55/52 in Baugröße 4. Es dient der Instandhaltung und Reparatur von defekten oder beschädigten Gehäusen bei laufenden Anlagen und erspart dadurch die Neuanschaffung des kompletten Sanftstarters. Das Gehäuseunterteil ist speziell für die Baugröße 4 konstruiert und passt exakt in die mechanische und elektrische Schnittstelle der 3RW55/52-Serie. Bei der Lagerbestandsverwaltung in Schaltschränken und Verteilerräumen ist dieses Ersatzteil ein essentielles Zubehörteil, um Ausfallzeiten minimieren zu können.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Instandhaltung von Sanftstartern in Pumpenantrieben, Lüfterregelungen und Förderbandsystemen, wo elektrochemische oder mechanische Beschädigungen des Gehäuses zu Ausfällen führen können. Das Teil ist RoHS-konform (seit 15.02.2018) und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß Richtlinie 2012/19/EU. Mit einem Nettogewicht von 0,2 kg und Verpackungsmaßen von 406 x 238 x 121 mm ist es kompakt lagerfähig. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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40,60 × 23,80 × 12,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
406,00 x 238,00 x 121,00 mm |
| Nettogewicht |
0,2 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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