Produktbeschreibung
Der rückseitige Bolzenanschluss 3VA9474-0QF00 ist ein Zubehörteil für Siemens-Leistungsschalter der Baureihen 3VA53, 3VA54, 3VA63 und 3VA64. Das Set enthält 4 Bolzenanschlüsse zur Rückseiten-Verdrahtung von Niederspannungsschaltern in Verteilerschränken und Schaltanlagen. Die Bolzenanschlüsse ermöglichen eine sichere Klemmenverbindung an der Schalterrückseite und unterstützen damit die kompakte Verdrahtung in modernen Schaltschrank-Layouts. Das Zubehörteil erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 1. Januar 2016 und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß der Richtlinie 2012/19/EU für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Mit einem Nettogewicht von 1,283 kg und den Verpackungsmaßen von 190 × 106 × 103 mm ist das Ersatzteil praktisch lagerfähig.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Austausch verschlissener oder beschädigter Anschlussbolzen bei der Instandhaltung von Niederspannungsverteilern sowie die Erweiterung und Umstrukturierung von bestehenden Schaltanlagen. Besonders in der Industrie-Automatisierung und im Anlagenbau ist ein Rückseiten-Anschluss essentiell, um Ausfallzeiten zu minimieren und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,2830 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
190,00 × 106,00 × 103,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
190,00 x 106,00 x 103,00 mm |
| Nettogewicht |
1,283 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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