Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TA3.1 ist Verbindungszubehör für Siemens-Niederspannungsschalter der Baureihen 3VA15 und 3VA25. Die Klemme ist ausgelegt für zwei Rundleiter mit Querschnitten von 120 bis 300 mm² und wird in Lieferumfang von drei Stück bereitgestellt. Das Material und die Konstruktion entsprechen den Anforderungen für den Einsatz in IEC-konformen Schaltern bis 1250 A Bemessungsstrom. Die Klemme wird werkzeuglos auf die Schalteranschlüsse aufgebracht und ermöglicht eine sichere und vibrationsfeste Verbindung ohne Nachspannungserfordernis.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Anschluss von Haupt- und Erdungsleitern in Niederspannungsverteilern sowie die Stromschienen-Verbindung in Schaltanlagen für Gebäudeinstallationen und Industrieanwendungen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Schraubklemmen erfordert die Rundleiteranschlussklemme keine separate Verdrahtungswerkzeuge und reduziert damit die Montagezeit in Verteiler-Arbeiten erheblich. Die Klemme ist RoHS-konform seit 2016 und unterliegt den Rücknahmepflichten der ElektroG-Richtlinie 2012/19/EU. Für größere Leiterquerschnitte oder abweichende Schaltertypen stehen weitere Ausführungen zur Verfügung. Lieferumfang: 3 Stück.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,1330 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
172,00 × 333,00 × 52,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
172,00 x 333,00 x 52,00 mm |
| Nettogewicht |
1,133 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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