Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme TC2.4 ist ein Zubehörsatz für Siemens Leistungsschalter der Baureihen 3VA53, 3VA54, 3VA63 und 3VA64. Der Satz enthält vier Anschlussklemmensätze aus Kupfer mit zwei Leiteranschlussplätzen pro Klemme. Die Auslegung ist für Rundleiter von 2/0 bis 600 kcmil Querschnitt ausgelegt, was den Anschluss von Mittelspannungskabeln in industriellen Schaltanlagen ermöglicht. Das Nettogewicht beträgt 3,243 kg; die Verpackungsmaße sind 190 × 106 × 103 mm. Der Artikel genügt der RoHS-Richtlinie seit dem 1. Januar 2016 und unterliegt den Rücknahmepflichten gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Anschluss von Stromzuführungskabeln in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken mit Leistungsschaltern sowie die Verbindung von Stromschienen mit großem Querschnitt in Energieverteilungsanlagen. Die Lieferfrist beträgt in der Regel drei Tage. Dieses Zubehör ist wartungsfreundlich austauschbar und gehört zum umfangreichen Ersatzteilsortiment für Siemens Schaltgeräte in Industrie und Handwerk.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
3,2430 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
190,00 × 106,00 × 103,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
190,00 x 106,00 x 103,00 mm |
| Nettogewicht |
3,243 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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