Produktbeschreibung
Die Abschließvorrichtung 3VW9011-0BA42 ist ein Sicherungszubehör für Leistungsschalter der Baureihen 3WL10 und 3VA27 von Siemens. Sie fixiert die OFF-Position des Schalters mechanisch mittels eines Bügelschlosses mit 7 mm Bolzendurchmesser in Metallausführung. Das Zubehör verhindert das unbefugte Einschalten von Stromkreisen im Schaltschrank und Bedienfeld und trägt somit zur Arbeitssicherheit bei. Die Montage erfolgt direkt an den genannten Leistungsschaltern ohne zusätzliche Umrüstungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Sicherung von Motorsteuerschaltungen gegen unerwartetes Wiedereinschalten nach Wartungsarbeiten sowie die Freigabesicherung von Maschinenantrieben in Fertigungsanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu rein elektrischen Verriegelungen bietet die mechanische Abschließvorrichtung eine manipulationssichere Sperrung, die auch bei Stromausfall wirksam bleibt. Die Metallbauweise gewährleistet Dauerhaftigkeit in rauen Schaltschrankumgebungen mit Vibrationen und Temperaturschwankungen. Netzgewicht beträgt etwa 50 Gramm, Verpackungsmaße 140 × 90 × 61 mm. Das Zubehör unterliegt RoHS-Konformität seit Juni 2017 und ist standardmäßig lieferbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0500 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,05 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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