Produktbeschreibung
Der Kabelsatz 3VW9011-0AT75 ist ein Spannungsabgriffszubehör für Leistungsschalter der Baureihen 3WL10 und 3VA27. Das Kabel ist speziell für die MF-Ausführung (Messfunktion) konfiguriert und verfügt über vier Pole sowie einen N-Leiter mit Anschluss links oben. Die Montageposition des N-Leiters auf der linken Seite oben ermöglicht eine optimierte Verdrahtung in engen Schaltschrankgeometrien und reduziert Verlegewege bei standardisierten Verteilergeometrien. Das Kabel wiegt 0,515 kg und wird einzeln verpackt (Verpackungsmaße 140 × 90 × 61 mm). Der Kabelsatz erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (konform seit 29.06.2017) und unterliegt der REACH-Informationspflicht nach Artikel 33.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Messstromkreisen in Niederspannungsverteilern, die Spannungsabgreifung an Leistungsschaltern in Schaltanlagenbauten sowie die Ausrüstung von Schaltschränken in Industrie- und Gebäudetechnik. Der Einsatz dieses spezifischen Kabelsatzes sichert die Kompatibilität mit dem Schaltgerätetyp und vermeidet Verdrahtungsfehler durch die definierte Anschlussposition. Die Standardlieferzeit beträgt 5 Werktage. Das Zubehör wird einzeln als eine Mengeneinheit geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,5150 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,515 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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