Produktbeschreibung
Die Sperrvorrichtung 3VW9011-0BB18 ist eine Sicherungseinrichtung gegen Öffnen der Schaltschranktür im eingebauten Zustand. Sie basiert auf einem Bowdenzug-Mechanismus und wird als Zubehör für Leistungsschalter der Reihen 3WL10 und 3VA27 eingebaut. Die Vorrichtung verriegelt die Schranktür mechan isch während des Betriebs und verhindert unbeabsichtigtes oder unbefugtes Öffnen. Das Nettogewicht beträgt 1,8 Kilogramm; die Verpackungsmaße betragen 140 × 90 × 61 Millimeter. Die Lieferzeit liegt bei fünf Tagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Sicherung von Schaltschränken in der Prozessleittechnik, wo Wartungspersonal während des Betriebs keinen Zugriff auf stromführende Komponenten haben darf. Auch in Automatisierungsanlagen mit Leistungsschaltern der 3WL10-Serie wird die Sperrvorrichtung zur Betriebssicherheit eingesetzt.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu rein elektromechanischen Verriegelungen bietet der Bowdenzug-Mechanismus eine mechanisch verlässliche Sperre ohne Stromabhängigkeit. Die Vorrichtung erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 29. Juni 2017 und unterliegt den REACH-Informationspflichten. Sie ist als Einzelstück konzipiert und passt werkzeuglos in die vorgesehenen Einschubschächte von Siemens-Leistungsschaltern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,8000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
1,8 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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