Produktbeschreibung
Das Zwischenstück 12×12 mm von Siemens ist ein Zubehörteil zur mechanischen und elektrischen Verbindung von Niederspannungsschaltern der Reihen 3VA1, 3VA2, 3VA5 und 3VA6 in Schaltschränken und Steuerverteilern. Die Abmessungen von 12×12 mm ermöglichen eine platzsparende Anordnung mehrerer Schalter auf der Hutschiene. Das Zwischenstück wird zwischen zwei Schaltern montiert und sorgt für eine sichere Fixierung sowie für die Weiterleitung von Steuersignalen zwischen den Geräten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Bestückung von Schaltschränken in Maschinenbauvibrierern, die Absicherung von Verteilerstationen in Fertigungsanlagen sowie die Verdrahtung von Steuerstromkreisen in Verpackungsmaschinen. Das Material ist nach RoHS-Richtlinie konform und erfüllt die europäischen Anforderungen an die Stoffbeschränkung. Ein weiteres Anwendungsfeld liegt in der Wartung und Instandhaltung bestehender Schaltschrankanlagen, wenn einzelne Schalter ausgetauscht oder Module hinzugefügt werden. Die standardisierte Geometrie von 12×12 mm ist eine gängige Bauform im Niederspannungsbereich und erlaubt den unkomplizierten Austausch mit anderen Herstellern-Zwischenstücken dieser Dimensionierung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0810 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0810 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,00 × 5,00 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 50,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,081 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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