Produktbeschreibung
Die Verlängerungswelle 8UD1900-4WB00 ist eine Antriebswelle mit einer Länge von 600 mm und einer Vierkantabmessung von 12x12 mm. Sie dient als Zubehör für Niederspannungsschalter der Serien 3VA1, 3VA2, 3VA5 und 3VA6 in den Strombereichs von 1000 bis 2000 A. Die Welle ermöglicht die Fernverstellung von Schaltern über größere Abstände hinweg und eignet sich zur Schachtmontage in Niederspannungsverteilern. Das Nettogewicht beträgt 0,638 kg. Die Verpackungsmaße sind 15 x 15 x 620 mm, die Regel-Lieferzeit liegt bei 3 Tagen. Das Material erfüllt seit 01.04.2016 die RoHS-Richtlinie und die REACH-Anforderungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Nachrüstung von Schaltschränken mit Schachtantrieben für manuelle oder motorgetriebene Betätigung sowie die Fernverstellung in Schalt- und Steueranlagen mit räumlich getrenntem Bedienort. Die Welle wird werksseitig mit den Siemens-Leistungsschaltern 3VA1 und 3VA5 verwendet und kann bei Verschleiß problemlos ausgetauscht werden. Verlängerungswellen mit anderen Längen oder Querschnitten sind in der 3VA-Familie erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6380 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6380 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
1,50 × 1,50 × 62,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
15,00 x 15,00 x 620,00 mm |
| Nettogewicht |
0,638 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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