Produktbeschreibung
Der Zusatzgriff 3VA9487-0GC15 ist ein Zubehörteil für den Türkupplungsdrehantrieb mit Not-Halt-Funktion der Siemens 3VA-Niederspannungsschalterserie. Der Griff ist kompatibel mit den Schaltern 3VA13, 3VA14, 3VA23 und 3VA24 und ermöglicht eine sichere und ergonomische Bedienung des Notfalls-Auslösemechanismus direkt an der Schrankfront. Das Zubehörteil wiegt 0,061 kg und ist robust für den Dauereinsatz in Schaltanlagen ausgelegt. Der Zusatzgriff
Anwendungsbereiche
wird typischerweise bei der Nachrüstung bestehender 3VA-Schaltanlagen verwendet, wenn eine Not-Halt-Funktion nachträglich installiert werden soll. Eine häufige Anwendung ist die Ergänzung von Verteilereinrichtungen in Produktionsanlagen, wo die Not-Halt-Funktion von außen leicht erreichbar sein muss. Ebenso kommt der Griff bei der Modernisierung von Schaltschränken in Maschinensteuerungen zum Einsatz, um die Betriebssicherheit zu erhöhen. Das Produkt entspricht der RoHS-Richtlinie seit dem 01.04.2014 und unterliegt aktuellen EU-Stoffbeschränkungen. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 3 Tage. Der Zusatzgriff ist ein Originalersatzteil von Siemens und gewährleistet volle Kompatibilität mit den 3VA-Schaltern in den Bemessungsstromstärken bis 1250 A.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0610 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
210,00 × 180,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
210,00 x 180,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,061 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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