Produktbeschreibung
Der Zusatzgriff 3VA9487-0GC11 ist ein Zubehörteil für den Türkupplungsdrehantrieb von Siemens Leistungsschaltern der Baureihe 3VA9. Das Zubehör passt auf die Schalter 3VA13, 3VA14, 3VA23 und 3VA24 und ermöglicht eine komfortable Bedienung des Antriebs über den Schaltschrank-Türrahmen. Der Griff wird werkzeuglos an der bestehenden Türkupplung angebracht und erfordert keine Stillstandzeit der Anlage. Das Gewicht beträgt nur 65 Gramm, die Verpackungsmaße sind 210 × 180 × 80 mm. Die Lieferzeit liegt bei drei Tagen. Das Zubehör erfüllt die RoHS-Richtlinie (gültig seit 1. April 2014) und unterliegt keinen Exportkontrollbestimmungen. Der Griff gehört zur Produktfamilie Zubehör und Ersatzteile 3VA9 für IEC-Schalter bis 1250 A.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Nachrüstung von Schaltschränken in Verpackungsmaschinen sowie die Bedienungsoptimierung bei Steuerstromkreisen in Verteileranlagen. Der Zusatzgriff reduziert die Kraftanforderung beim manuellen Schalten erheblich und verbessert die Ergonomie an häufig betätigten Schaltanlagen. Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte besteht nicht. Das Zubehör wird einzeln oder in Verpackungsmengen von jeweils 1 Stück geliefert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0650 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
210,00 × 180,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
210,00 x 180,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,065 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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