Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KD9118-1 ist ein Zubehörteil für die 3KD Baugr. 1 und dient zur Reihenschaltung von zwei Polen in Rahmenklemmen-Ausführung. Das Bauteil ermöglicht die galvanische Verbindung zwischen zwei benachbarten Schaltpolen und wird direkt am Rahmen montiert. Die Verbindungsbrücke ist für DC-Anwendungen ausgelegt und bietet eine sichere elektrische Verbindung ohne zusätzliche Verkabelung. Das Zubehörteil wird als Einzelstück geliefert und ist RoHS-konform seit 01.04.2015 sowie REACH-konform. Das Nettogewicht beträgt 0,101 kg, die Verpackungsmaße sind 80 x 100 x 120 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Zusammenfassung von Schaltfunktionen in Niederspannungsverteilern sowie die Vereinfachung der Verdrahtung in Schaltschrankanlagen mit mehrpoliger Steuerlogik. Besonders in kompakten Schaltschrank-Layouts reduziert die Rahmenklemmen-Montage den Platzaufwand gegenüber einzelner Polverkabelung. Die Verbindungsbrücke ist für den Einsatz in industriellen Steuerstromkreisen und Automatisierungsanlagen ausgelegt und vereinfacht die Wartung bestehender 3KD-Installationen. Lieferzeit 15 Tage, RoHS-konform, REACH-relevant gemäß Kandidatenliste.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1010 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1010 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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8,00 × 10,00 × 12,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 100,00 x 120,00 mm |
| Nettogewicht |
0,101 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2015 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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