Produktbeschreibung
Die Phasentrennwände 3KD9108-8 sind Originalzubehör für die 3KD Baugruppe 2 und werden in Packungen à 8 Stück geliefert. Sie dienen der Phasenseparation und Isolierung von Phasenleiter-Anschlüssen in Niederspannungsschaltgeräten der Siemens-3KD-Serie. Die Trennwände verhindern unbeabsichtigte Kontakte zwischen benachbarten Phasenpolen und tragen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen im Schaltschrank bei. Nettogewicht pro Packung 0,139 kg, Verpackungsmaße 80 × 100 × 120 mm. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 24. November 2009 und unterliegt der REACH-Informationspflicht.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Erweiterung oder Instandhaltung von Niederspannungsverteilern und Schaltschränken mit 3KD-Geräten, insbesondere bei Mehrphasen-Steuerungen in Antriebsschränken und Schutzschaltgeräte-Kombinationen. In Verpackungsmaschinen und Förderanlagen werden diese Trennwände häufig beim Ausbau und Austausch beschädigter oder verschlissener Isolierkomponenten benötigt. Als Originalzubehör von Siemens ist die Kompatibilität mit den 3KD-Baugruppen gewährleistet. Die 8er-Packung deckt typischerweise einen Wartungsfall oder eine Geräteerweiterung ab.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1390 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1390 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,00 × 10,00 × 12,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 100,00 x 120,00 mm |
| Nettogewicht |
0,139 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 24.11.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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