Produktbeschreibung
Die Verbindungsbrücke 3KC9118-1 ist ein Zubehörteil für die 3KC0-Schaltgeräte in Baugröße 1 und dient der lastseitigen Verbindung von 3-poligen Schaltanlagen. Das Bauteil ist für die direkte Verdrahtung zwischen den Lastanschlüssen mehrerer Schaltgeräte konzipiert und ermöglicht eine sichere und wartungsfreundliche Konfiguration im Schaltschrank. Die Verbindungsbrücke ist 3-polig ausgeführt und passt exakt auf die Anschlussblöcke der 3KC0 Baugröße 1. Das Nettogewicht beträgt 0,433 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 64,5 × 157,00 × 13,00 mm. Das Zubehörteil ist RoHS-konform seit 21.01.2016 und unterliegt den aktuellen EU-Richtlinien für Elektrogeräte.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Lastkreisen in Schaltschränken und Verteilern sowie die Parallel- und Reihenschaltung mehrerer 3KC0-Geräte in Anlagen des Maschinen- und Anlagenbaus. Besonders in der Verpackungstechnik, bei Förderanlagen und in industriellen Steuerverteilern wird die Brücke zur wartungsgerechten Verschaltung eingesetzt. Die Montage erfolgt direkt auf den Anschlussblöcken ohne zusätzliches Werkzeug. Siemens stellt sicher, dass dieses Zubehörteil vollständig kompatibel mit den 3KC0-Schaltgeräten ist und eine lange Lebensdauer bietet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4330 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4330 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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6,45 × 15,70 × 1,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
64,5 x 157,00 x 13,00 mm |
| Nettogewicht |
0,433 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 21.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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