Produktbeschreibung
Die Rundleiteranschlussklemme 3KD BG5 ist ein Zubehörteil für Lasttrennschalter der Baugr. 5. Das Anschlusselement ist als Flachanschluss ausgeführt und ermöglicht die sichere Verbindung von vier Rundleiterkabeln mit dem Schalter. Die Klemme ist für Kupferleiter bis zur maximalen Strombelastung von 1600 A ausgelegt; bei Aluminiumleitern liegt die zulässige Strombelastung bei 1260 A. Das Anschlusssystem garantiert eine sichere, korrosionsbeständige Kontaktierung und ist standardmäßig für die Montage im Schaltschrankbau und in Niederspannungsverteilern vorkonfiguriert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromeinspeisung in Hauptschutzschalter-Kombinationen und die Verdrahtung von Transformator-Sekundärwicklungen mit nachgelagertem Schaltschutz. Auch in Energieverteiler-Systemen größerer Elektro-Installationen kommt die Klemme zum Einsatz.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Schraubklemmen bietet der Flachanschluss eine standardisierte Kontaktfläche, die wiederholtes Lösen und Anschließen ermöglicht, ohne Klemmflächen zu beschädigen. Das Zubehör ist mit dem RoHS-Standard konform und unterliegt der Rücknahmepflicht nach ElektroG. Lieferumfang: 1 Stück Rundleiteranschlussklemme.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,0390 kg
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| Artikelgewicht: |
1,0390 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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10,00 × 8,00 × 12,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
100,00 x 80,00 x 120,00 mm |
| Nettogewicht |
1,039 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 26.10.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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