Produktbeschreibung
Die Unterteilung Form 3 8PQ5000-2BA28 ist ein Schaltschrank-Trennwandelement von Siemens für flexible Schrankkonfigurationen. Das Element wird senkrecht oder seitlich in Schaltschränken montiert und besitzt eine Bauhöhe von 150 mm. Es ermöglicht die Aufteilung von Schaltschrankräumen in separate Funktionsbereiche, ohne den Schrank vollständig umzugestalten. Das Unterteilungselement ist Teil des modularen Schaltschrankbausystems und lässt sich problemlos mit anderen Komponenten der Siemens-Schrankserie kombinieren.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Trennung von Steuer- und Leistungsbereichen in industriellen Verteilungsanlagen, die Schaffung separater Bereiche für unterschiedliche Spannungsebenen (Niederspannung, Steuerstrom) oder die Abgrenzung von Sicherheitsfunktionen in Fertigungsanlagen. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Organisierung von Klemmen- und Verdrahtungsbereichen bei komplexen Steueranlagen im Anlagenbau. Die seitliche und senkrechte Orientierungsmöglichkeit erlaubt flexible Anpassung an verschiedene Schranktiefen und Raumaufteilungen. Das Element erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2008 und ist dadurch konform mit europäischen Umweltstandards.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4670 kg
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| Artikelgewicht: |
0,4670 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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37,00 × 11,00 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
370,00 x 110,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,467 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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