Produktbeschreibung
Die Schaltschranktrennwand Form 3 8PQ5000-2BA30 von Siemens ist eine Unterteilungswand zur vertikalen Gliederung von Schaltschrankraum. Die Trennwand wird seitlich am Schaltschrank angebracht und ermöglicht die Aufteilung der Schrankinnenräume in voneinander unabhängige Funktionsbereiche. Mit einem Bemessungsnennstrom bis 250 A und einer Bauhöhe von 200 mm passt diese Trennwand in kompakte und mittlere Schranksysteme. Das Nettogewicht beträgt 0,66 kg bei Verpackungsmaßen von 340 × 160 × 5 mm. Die Trennwand erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und ist REACH-konform.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Kompartimentierung von Stromversorgungsteilen, Steuerungsebenen und Sensorik-Eingängen in größeren Schaltschränken für Maschinensteuerungen und Verpackungsanlagen. Eine weitere Anwendung liegt in der Aufteilung zwischen Leistungsteil und Steuerungsteil in Schaltschränken für Antriebstechnik und Förderanlagen. Die Form-3-Ausführung unterscheidet sich von Form-1-Trennwänden durch ihre robustere Konstruktion und höhere Strombelastbarkeit. Montage erfolgt werkzeuglos durch Einrasten in die Profilschiene oder Befestigung an den Seitenwangen des Schrankes.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,6600 kg
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| Artikelgewicht: |
0,6600 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
34,00 × 16,00 × 0,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002525 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
340,00 x 160,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,66 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 18.03.2008 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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