Produktbeschreibung
Der Träger für Bodenbefestigung 3VW9011-0BB52 ist ein Zubehörteil zur Festmontage von Leistungsschaltern der Baureihen 3WL10 und 3VA27. Die erweiterte Ausführung ist mit mechanischem Schaltstellungsabgriff ausgestattet und ermöglicht die sichere Befestigung von Schalterfüßen auf Stahlblechen oder Gussbettschienen. Das Nettogewicht beträgt 1,4 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 140 × 90 × 61 mm. Der Träger erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie seit dem 29. Juni 2017 und unterliegt der REACH-Informationspflicht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Bodenständermontage von Leistungsschaltern in Niederspannungsverteilern und die Festlegung der Schaltstellungsposition mit dem integrierten Abgriff. Im Vergleich zur Standard-Ausführung ohne Schaltstellungsabgriff bietet die erweiterte Variante zusätzliche Sicherheit durch die mechanische Rückmeldung der Schalterposition. Dies ist besonders relevant in Schaltanlagen mit hohen Anforderungen an die Betriebssicherheit und präzisen Schaltstellungsmeldungen. Der Träger wird als Einzelstück geliefert und ist standardmäßig ab Lager erhältlich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,4000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
1,4 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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