Produktbeschreibung
Das Seitenwand-Erweiterungskit 3VW9011-0BB53 ist Zubehör für die Leistungsschalter der Reihen 3WL10 und 3VA27 von Siemens und dient der Anbindung eines mechanischen Schaltstellungsabgriffs an die Seitenwand. Das Kit ermöglicht die Rückwandbefestigung und gestattet damit die Integration zusätzlicher Erfassungs- und Meldefunktionen direkt am Schaltgerät. Das Paketgewicht beträgt 0,474 kg, die Verpackungsabmessungen sind 140 × 90 × 61 mm. Die Mengeneinheit ist 1 Stück. Das Erweiterungskit ist RoHS-konform seit 29.06.2017 und erfüllt die Stoffbeschränkungen der aktuellen EU-Richtlinien.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen liegen in der Feldausrüstung von Niederspannungsverteilern und Schaltschränken, wo eine Statusmeldung des Schaltzustands erforderlich ist, etwa in Industrie-Steuerungen oder Maschinenautomation. Auch in der Überwachung von Motorschutzschaltern und Leistungsschaltern in Förderanlagen kommt das Kit zum Einsatz. Das Zubehör wird werksseitig in Deutschland hergestellt und steht bei Siemens mit einer Standard-Lieferzeit von 5 Tagen zur Verfügung. Die Montage erfolgt werkstattgerecht an der Rückwand des entsprechenden Schaltgeräts.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,4740 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,474 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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