Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5438-0CJ21 ist ein Aufsteckstromwandler der Baureihe 4NC mit einem Primärstrom von 2000 A und Sekundärstrom von 1 A. Die Nennleistung beträgt 12,5 VA, die Genauigkeitsklasse ist 1,0. Damit eignet sich das Gerät sowohl für Messzwecke als auch für Schutzfunktionen in der Niederspannungstechnik. Der Stromwandler wandelt hohe Primärströme galvanisch getrennt in niedrige, sichere Sekundärströme um, die an Messgeräte, Relais oder digitale Eingänge angeschlossen werden können.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromüberwachung in Verteilerschränken von Produktionsanlagen, die Energiemetering in Rechenzentren und die Stromerfassung für Schutzrelais in Schaltanlagen. Weitere Anwendungen finden sich bei der Überwachung von Motoren-Netzanschlüssen sowie in der Lastfluss-Überwachung von Zuleitungen in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen. Die RoHS-Konformität seit Mai 2017 und REACH-Compliance sind Standardmerkmale. Der Stromwandler ist robust ausgelegt und ermöglicht sichere Messungen über lange Messrichtungen hinweg. Die Aufstecktechnik ermöglicht werkzeuglose Installation auf Stromschienen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,1600 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
150,00 × 117,00 × 78,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 117,00 x 78,00 mm |
| Nettogewicht |
1,16 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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