Produktbeschreibung
Die Hutschienenbefestigung 4NC5940-5LT21 ist ein Zubehörteil zur Befestigung von Aufsteckstromwandlern der 4NC-Baureihe auf Hutschienen. Das Befestigungszubehör ermöglicht die sichere und dauerhafte Montage von Stromwandlern auf Hutschiene 35 mm DIN. Mit einem Nettogewicht von 0,012 kg und kompakten Verpackungsmaßen von 50 × 60 × 20 mm ist dieses Zubehörteil leicht zu lagern und zu transportieren. Die Befestigung gewährleistet eine stabile Positionierung des Stromwandlers im Schaltschrank ohne Verrutschen oder Vibrationen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Montage in Niederspannungsverteilern, in Schaltschränken für Energiemessungen und in Kontrollpulten für Maschinenbau-Anwendungen. Besonders bei beengten Platzverhältnissen in Schaltschränken bietet die Hutschienenlösung Platzersparnis gegenüber Bolzenmontage. Die Befestigung ist RoHS-konform seit Mai 2017 und erfüllt damit aktuelle Umweltstandards. Als Original-Zubehör von Siemens passt die Befestigung 4NC5940-5LT21 exakt auf die entsprechenden Stromwandler-Modelle ohne Nachbearbeitungen. Die regelhafte Lieferzeit von 3 Tagen ermöglicht schnelle Verfügbarkeit bei Wartungen und Instandhaltungen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0120 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
50,00 × 60,00 × 20,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
50,00 x 60,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,012 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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