Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5435-0DH21 ist ein Aufsteckstromwandler aus der Siemens-Produktfamilie 4NC. Mit einem Primärstrom von 1500 A und einem Sekundärstrom von 1 A bei einer Nennleistung von 10 VA ermöglicht er präzise Strommessungen in Hochstrom-Schaltanwendungen. Die Genauigkeitsklasse 0,5 gewährleistet Messwerte für Abrechnungs- und Überwachungsaufgaben. Das kompakte Gehäuse mit den Abmessungen 150 × 117 × 78 mm und einem Nettogewicht von 1,174 kg ermöglicht flexible Montage in beengten Schaltschrank-Verhältnissen. Der Stromwandler
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Niederspannungsverteilern zur Erfassung von Lastströmen in dreiphasigen Stromkreisen eingesetzt, insbesondere in Fertigungsstätten, Rechenzentren und dezentralen Energieversorgungsanlagen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Anbindung an digitale Energiemanagementsysteme und Smart-Metering-Lösungen, wo die Wandler als Messwertaufnehmer zwischen Hauptstromkreis und SPS-Eingängen fungieren.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Stromzangen mit mechanischem Messschieber bietet der fest eingebaute Stromwandler langzeitstabile Messwerte ohne Verschleißeinfluss. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt dem Rücknahmepflicht-Standard 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,1740 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
150,00 × 117,00 × 78,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 117,00 x 78,00 mm |
| Nettogewicht |
1,174 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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