Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5434-0CH21 ist ein Aufsteckstromwandler aus der Siemens-Baureihe 4NC mit einem Übersetzungsverhältnis von 1250/1A und einer Bemessungsleistung von 10 VA. Die Genauigkeitsklasse 1,0 gewährleistet präzise Strommessungen und sichere Schutzfunktionen in Messstromkreisen bis 1 A. Der Stromwandler wird direkt auf den Leiter aufgesteckt und ermöglicht damit werkzeuglose Montage in bestehenden Anlagen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromüberwachung in Niederspannungsverteilern von Industrie-Schaltschränken sowie die Beschaltung von digitalen Leistungsmessgeräten und Schutzrelais. Der Wandler kann auch in Prüfstationen für Maschinen und Antriebe zur Stromerfassung eingesetzt werden.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Strom- und Spannungswandlern mit niedrigerer Genauigkeitsklasse liefert die Klasse 1,0 besonders Messwerte für kritische Schutz- und Überwachungsaufgaben. Der Stromwandler erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Mai 2017 und unterliegt der Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte gemäß EU-Richtlinie 2012/19/EU. Die Montage erfolgt durch einfaches Aufstecken auf den zu messenden Leiter.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,1930 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
150,00 × 117,00 × 78,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 117,00 x 78,00 mm |
| Nettogewicht |
1,193 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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