Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5433-0DH21 ist ein Aufsteckstromwandler für die genaue Stromerfassung in Niederspannungsanlagen. Der Wandler hat ein Primärnennnennstrom von 1200 A, ein sekundäres Nennstrom von 1 A und eine Nennleistung von 10 VA. Die Genauigkeitsklasse 1,0 ermöglicht präzise Messung und Abrechnung von Energieflüssen. Der Aufsteckstromwandler ist nach den geltenden Standards dimensioniert und kann direkt auf dem Stromleiter montiert werden.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Messstellen in Schaltschrankbau und Verteileranlagen, wo Stromflüsse kontinuierlich überwacht werden müssen. In Energiemanagementsystemen und bei der Abrechnung von Betriebsenergien in Produktionsanlagen ist der Wandler Standard.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Stromwandlern mit höherer Nennleistung ermöglicht die 10-VA-Auslegung eine kompakte Bauform bei minimierten Eigenverlusten. Bei der Dimensionierung sollte beachtet werden, dass die Genauigkeitsklasse 1,0 einen maximalen Fehler von 1 Prozent bei Nennstrom gewährleistet. Der Stromwandler erfüllt die RoHS-Anforderungen und unterliegt den Rücknahmeverpflichtungen gemäß Elektroschrott-Richtlinie 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
150,00 × 117,00 × 78,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 117,00 x 78,00 mm |
| Nettogewicht |
1,125 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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