Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5325-0CE21 ist ein Aufsteckstromwandler aus der Baureihe 4NC mit einem Primärstrom von 400 A und Sekundärstrom von 1 A. Die Nennscheinleistung beträgt 5 VA bei einer Genauigkeitsklasse von 1,0. Dies ermöglicht hochgenaue Messungen nach internationalen Standards. Der Wandler
Anwendungsbereiche
eignet sich besonders für die Integration in Stromverteilern, wo eine Stromerfassung erforderlich ist. Typische Einsatzfelder sind die Energiemessung in Mittelspannungsanlagen, die Lastüberwachung in Industrieverteilern sowie die Abrechnung von Stromverbrauch in gewerblichen Niederspannungsschaltanlagen. Der Aufstecktyp ermöglicht eine einfache Montage auf Leiteranschlüssen ohne Unterbrechung des Stromkreises.
Vorteile gegenüber Alternativen
Gegenüber reinen Messwandlern mit niedrigerer Genauigkeitsklasse bietet die Klasse 1,0 eine deutlich geringere Messunsicherheit und ist daher Standard bei Abrechnungsmessungen. Die Ausführung erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den Rücknahmepflichten für Elektro-Altgeräte nach 2012/19/EU. Das Gerät ist sofort einsatzbereit und benötigt keine zusätzliche Kalibrierung vor dem Betrieb.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,5760 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
125,00 × 90,00 × 80,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 90,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,576 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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