Produktbeschreibung
Der Stromwandler 4NC5232-2FE21 ist ein Aufsteckstromwandler aus der Siemens-Produktfamilie 4NC mit den Nennwerten 1000 A primär und 5 A sekundär. Die Nennscheinleistung beträgt 5 VA, die Genauigkeitsklasse ist 0,2s. Diese Klassifizierung gewährleistet eine Messunsicherheit von maximal 0,2 Prozent über den gesamten Betriebsbereich und eignet sich damit für präzise Stromerfassung in Messsystemen und Energiemanagementsystemen. Der Stromwandler wandelt hohe Primärströme galvanisch getrennt in niedrige Sekundärströme um, was die sichere Verschaltung mit digitalen Messgeräten, Schutzbeschaltungen und SPS-Eingangskarten ermöglicht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromüberwachung in Verteileranlagen für Fabrikationsstätten, die Leistungsmessung in Pumpenstationen und Verdichteranlagen sowie die Fehlererfassung in Hochlast-Stromkreisen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu Stromwandlern der Klasse 0,5s erreicht die Klasse 0,2s bereits bei geringen Lastströmen hohe Messgenauigkeit, was Vorteil bei gering ausgelasteten Schaltanlagen mit schwankenden Lasten ist. Der Aufstecktyp ermöglicht schnelle Installation über dem Leiter ohne Trennung der Stromversorgung. Lieferung erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3220 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
98,00 × 66,00 × 58,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002048 |
| Produktfamilie |
Aufsteckstromwandler 4NC |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
98,00 x 66,00 x 58,00 mm |
| Nettogewicht |
0,322 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 10.05.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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