Produktbeschreibung
Die Steuerfederzugklemmen 3RW5980-2TR00 sind abnehmbare Steuerklemmen mit Federzugmechanismus in zwei Blöcken mit je 6 Klemmen. Sie dienen als Ersatzteil für die Sanftstarter-Serie 3RW55 und ermöglichen eine sichere Verdrahtung von Steuerkreisen in Schaltschränken. Die Federzugklemmen bieten schnelle Kontaktierung ohne Werkzeug und gewährleisten sichere Verbindungen für Signalleitungen und Steuerspannungen bis 24 V DC. Mit insgesamt 12 einzelnen Klemmstellen pro Satz lassen sich mehrere Steuerleitungen parallel verdrahten. Die abnehmbaren Klemmenblöcke ermöglichen Wartung und Austausch ohne komplette Demontage der Steueranlage.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Beschaltung von Sanftstartern in drehzahlgeregelten Antrieben für Pumpen und Ventilatoren sowie die Signalverdrahtung in Druck- und Verpackungsmaschinen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fest installierten Klemmen ermöglichen die abnehmbaren Blöcke schnelle Austausch- und Reparaturarbeiten ohne Stillstand der Gesamtanlage. Das Ersatzteil erfüllt die RoHS-Anforderungen seit Februar 2018 und unterliegt den REACH-Informationspflichten. Nettogewicht 0,037 kg, Lieferzeit standardmäßig 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0370 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0370 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
15,00 × 12,00 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 120,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,037 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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