Produktbeschreibung
Der Rahmenklemmenblock 3RW5982-0TB00 ist ein Befestigungs- und Verbindungselement für den Sanftstarter 3RW55 in der Baugröße 2. Das Ersatzteil dient der mechanischen und elektrischen Integration des Starters in Schaltschranksysteme und ermöglicht die sichere Montage auf Hutschienen sowie die Kontaktierung zu Stromkreisen. Der Block ist aus den Materialien gefertigt, die für und langzeitstabile Schaltschrank-Verbindungen erforderlich sind. Das Nettogewicht beträgt 0,165 kg, die Verpackungsmaße sind 149 × 121 × 71 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen finden sich bei der Instandhaltung von Sanftstarter-Anlagen in Pumpenantrieben und bei der Modernisierung von älteren 3RW55-Installationen in Produktionsmaschinen. Ein weiteres Einsatzfeld ist der Austausch defekter Klemmblöcke in bestehenden Schaltanlagen ohne vollständigen Starter-Wechsel. Das Produkt erfüllt die RoHS-Anforderungen (seit 15.02.2018) und unterliegt der WEEE-Rücknahmepflicht gemäß 2012/19/EU. Beim Austausch kann der alte Block einfach abgebaut und das neue Bauteil in die gleiche Befestigungsposition eingesetzt werden. Kompatibel mit der Produktfamilie Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1650 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1650 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
14,90 × 12,10 × 7,10 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
149,00 x 121,00 x 71,00 mm |
| Nettogewicht |
0,165 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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