Produktbeschreibung
Das Spannungsversorgungskabel 3KC8 2-polig ist ein Zubehörteil für 3KC8 Schaltgeräte und dient zum Anschluss der Spannungsversorgung von unten. Die 2-polige Ausführung ist für einen Bemessungsstrom von 1250 A ausgelegt und wird in Niederspannungs-Schaltanlagen eingesetzt. Das Kabel verfügt über eine sichere Kontaktgebung und erfüllt die elektromagnetischen Anforderungen für den Einsatz in kompakten Schaltschränken. Die Montage erfolgt werkzeuglos an der Unterseite des 3-poligen Schaltgeräts.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Stromversorgung von Niederspannungs-Schaltgeräten in Verteileranlagen sowie in dezentralen Schaltschränken für Fabrikationsanlagen und Maschinenpark-Steuerungen. Im Schaltanlagenbau wird das Kabel häufig in Kombination mit weiteren 3KC8 Komponenten zur Realisation von kompakten, modular aufgebauten Verteilersystemen eingesetzt. Das Produkt entspricht den aktuellen RoHS-Richtlinien und ist seit 30.04.2016 konform. Das Kabel wird einzeln geliefert und kann problemlos in bestehende 3KC8 Installationen integriert werden. Für den sicheren Transport ist das Zubehör in handelsüblichen Verpackungsabmessungen von 335 × 235 × 20 mm verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2500 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
33,50 × 23,50 × 2,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
80 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
335,00 x 235,00 x 20,00 mm |
| Nettogewicht |
0,25 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 30.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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